PATIENTENINFORMATION & FAQ
Hier finden sie wichtige Patienteninformationen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
Warum wird eine Rezeptgebühr / Eigenbeteiligung fällig?
Wie hoch ist die Rezeptgebühr?
Wie viele Behandlungen bekomme ich verschrieben?
G-07
Darf ich zu einem Rezept auch selbst etwas dazubuchen?
G02.
Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
G03.
Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
Häufig gestellte Fragen
A-01
Sollte ich unbedingt einen Termin vereinbaren?
Ja!
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig, damit der Ablauf in unserer Praxis für alle möglichst reibungslos verläuft. Entweder kommen Sie persönlich während der Rezeptionszeiten (08.00 bis 18.00) vorbei, rufen uns unter 040/520 27 24 an oder nutzen unser Kontaktformular.
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade im Gespräch befinden, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter (24/7). Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
A-02
Bis wann sollte ich zu meinem Termin erscheinen?
beim 1. Termin bitte:
15-20 Minuten vor Behandlungsbeginn, falls Sie nicht bereits Termine vereinbart haben und Sie Ihr Rezept schon in der Praxis abgegeben haben.
Bitte haben Sie Verständnis, das verzögerter Behandlungsbeginn, aufgrund zu späten Erscheinens, wegen des engen Zeitplanes, leider nur schwer nachgeholt werden kann.
Bei allen weiteren Terminen, bitte
ca. 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn. Bitte erscheinen Sie rechtzeitig.
A-03
Ich kann meinen Termin nicht einhalten.
Was soll ich tun?
Bitte sagen Sie spätestens 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin ab, so haben wir die Möglichkeit den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben.
Sagen Sie Ihren Termin bitte so rechtzeitig wie möglich telefonisch, persönlich oder über das Kontaktformular ab. Können wir Ihren Termin nicht anderweitig vergeben, sind wir berechtigt, Ihnen, wie im Behandlungsvertrag vereinbart, den Ausfall in Rechnung zu stellen.
Bitte sagen Sie in dringenden Fällen jederzeit über unseren Anrufbeantworter ab.
040 / 520 27 24 ist 24/7 erreichbar!
A-04
langfristige Termine und/oder Dauertermine
Organisieren Sie mit uns, möglichst lange im Voraus, Ihre Termine.
Wir haben mindestens 2-3 Wochen Vorlauf, sind Sie zeitlich unflexibel, eher 4-6 Wochen!
Bei langfristigen Verordnungen, wie
Folge- oder Dauerterminen kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu damit wir diese gemeinsam organisieren können.
A-05
Was soll ich mitbringen?
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:
-
Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
-
Ihre Versichertenkarte
-
Rezeptgebühr (siehe hier) oder einen Befreiungsausweis (siehe hier)
-
Befunde & Röntgenaufnahme die Ihre Behandlung betreffen
zu jeder Behandlung:
-
ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (80 x 140 cm oder größer)
-
T-Shirt
-
Turnhose lang oder kurz (Kniebehandlung)
-
evtl. Turnschuhe (für den Turnraum)
A-06
Kann ich meinen Physiotherapeuten_in wechseln?
Ja!
Es kann immer mal wieder vorkommen,
dass Patienten mit ihrem behandelnden Physiotherapeuten_in nicht zufrieden sind
oder wegen anderer Umstände den Therapeuten_in wechseln möchten.
In der Regel ist das kein Problem, bitte sprechen Sie unser freundliches Rezeptionsteam an.
A-06
Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden?
Nein!
Wir behandeln aus versicherungstechnischen Gründen
nur mit ärztlicher Verordnung, egal ob gesetzlich oder privat versichert.
Es sollte grundsätzlich eine Diagnose vorliegen!
Egal ob eine Sportverletzung vorliegt, man einfach nur Rückenschmerzen hat oder vielleicht doch ein Bandscheibenvorfall besteht? Ein Arzt sollte in jedem Fall eine Diagnose stellen und entsprechend ein Rezept für die Physiotherapie ausstellen.
Nur so kann das Ziel eines jeden Heilmittels,
nämlich die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers wiederherzustellen
oder vorhandene Schmerzen zu lindern, erfolgreich sein.
G02.
Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
G03.
Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
Informationen
für gesetzlich versicherte Patienten
G-01
Wie lange ist ein Rezept gültig?
28 Kalendertage
nach Ausstellung des Rezeptes muss die erste Behandlung stattgefunden haben, da die Verordnung sonst ungültig ist.
Der G-BA hat die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung auf 28 Tage Festgesetz.
Damit soll einem möglicherweise bestehenden Terminstau in den Praxen entgegengewirkt werden.
G-02
Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne Weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
G-03
Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als
28 Kalendertagen
verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Dies ist in den Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt.
Eine länger als 14-tägige Unterbrechung, aus therapeutischer Sicht oder einer Erkrankung Ihrerseits, muss mit Ihrem Arzt abgestimmt werden.
G-04
Wie hoch ist die Rezeptgebühr?
Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen eine Zuzahlung entrichten:
​
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
-
10,00 Euro pro Verordnung
-
+ 10% des gesamten Behandlungspreises
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
​
Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2% des Bruttohaushaltseinkommens eines Erwachsenen betragen darf. Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege.
G-05
Wie viele Behandlungen bekomme ich verschrieben?
Grundsätzlich beurteilt der verschreibende Arzt die Anzahl der Heilmittel!
Die bei uns verabreichten Heilmittel, werden in ihrer Anzahl im Heilmittelkalatog festgelegt.
Je nach Art der Krankheit wird ein Ziel der Therapie vereinbart und die maximale Dauer der Therapie bestimmt. Dann endet der Regelfall und der Patient muss etwa 12 Wochen warten, um wieder neue Rezepte für dieselbe Diagnose zu bekommen.
Hat Ihr Arzt/Ärztin bei Ihnen eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung festgestellt, bei deren Behandlung
• fortlaufend
• über einen Zeitraum von min. einem Jahr
Heilmittel erforderlich sind, wird ein langfristiger Heilmittelbedarf verordnet.
G-06
Darf ich zu einem Rezept auch selbst etwas dazubuchen?
Nein!
Wenn Sie den Wunsch haben, weitere zusätzliche Leistungen (Massage, KGG, Wärmepackung) in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie ein Rezept (Gesetzlich oder Privat)
Bitte sprechen Sie uns an.
Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.
G02.
Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
G03.
Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
Informationen für
Privatpatienten & Beamte
P-01
Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung ab?
Eine Honorarvereinbarung,
wird für jedes Rezept, aber spätestens nach Veränderungen der Preislisten, mit der Physiotherapie Langenhorn sowie mit Ihnen schriftlich vereinbart.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung, ist Bestandteil des Behandlungsvertrages. Sie ist, unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung, von Ihnen zu entrichten.
G02.
Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
G03.
Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
P-02
Muss ich ggf. selber was dazu zahlen?
Ja!
Sie sollten vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.
P-03
Wie sind die Preise für Privatpatienten?
Privatversichete:
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3.
P-04
Wie sind die Preise für Beamte?
Beamte:
Sie erhalten eine beihilfegerechte Rechnung, welche sich an den Beihilfesätzen der Hansestadt Hamburg orientiert.
So kann es leider in anderen Bundesländern zu Zuzahlungen kommen, bitte sprechen Sie uns ggf. an!
Hilfreiche Informationen
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Datenschutz
Der Datenschutz stellt sicher, dass personenbezogene Daten eines jeden Einzelnen vor unerlaubter Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe geschützt sind. Zum Datenschutz gehören außerdem alle Gesetze, die auf den Schutz dieser Daten abzielen und den Datenmissbrauch durch Dritte verhindern sollen.
Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.
Coming soon!
Privatpreisliste
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Übungen Becken
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Übungen Schulter
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